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   BPatG, 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12   

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https://dejure.org/2015,4366
BPatG, 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12 (https://dejure.org/2015,4366)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12 (https://dejure.org/2015,4366)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 14 W (pat) 34/12 (https://dejure.org/2015,4366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Kombinationen von Glycerinmonoalkylethern und Arylsubstituierten Alkoholen" als Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12
    Denn zur Berücksichtigung der D1 bei der Suche nach alternativen Lösungen für die Zubereitungen gemäß der D7 bräuchte es eine Veranlassung, die D1 in Betracht zu ziehen (vgl. BGH GRUR 2009, 746, Ls. - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12
    Da der D7 - wie im voranstehenden Absatz dieses Beschlusses bereits dargelegt - dieselbe Problemstellung zugrunde liegt wie der Anmeldung, wird sich der Fachmann bei der Suche nach alternativen und eventuell verbesserten kosmetischen oder dermatologischen Zubereitungsrezepturen zunächst mit den aus der D7 bekannten Zusammensetzungen befassen und diese auf Optimierungsmöglichkeiten überprüfen (vgl. BGH GRUR 2010, 607, 611 Rn. 70 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination

    Auszug aus BPatG, 27.01.2015 - 14 W (pat) 34/12
    Diese Lösung der Aufgabe wird dem Fachmann, einem Diplomchemiker, Pharmazeuten oder Diplombiologen, der sich in das spezielle Gebiet der Kosmetik intensiv eingearbeitet hat (vgl. BGH GRUR 2003, 317, Rn. 64 - kosmetisches Sonnenschutzmittel [Juris-Version]), durch die Lehre der D1 nicht nahe gelegt.
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